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Buchbesprechung So, lauten Titel, Erweiterung
und Untertitel eines recht ungewöhnlichen Buches, das im vergangenen
Oktober erschienen ist. Als Herausgeberin bezeichnet sich bescheiden Christiana
Krüger, da sie es nicht allein verfasst hat, sondern zu dem Manuskript
ihrer Diplomarbeit eine Reihe anderer Beiträge, die die Thematik
hochbegabter Kinder vor der Schule von verschiedenen Aspekten aus abrunden,
aufgenommen hat. Die “kleinen Menschen”, die in diesem Buch spielend und denkend ihre Entdeckungen machen, haben Namen und Gesichter, ihre Fotos blicken den Leser vor Beginn der Ausführungen an, und so werden sie zu lebendigen Gestalten, während die Verfasserin hinter ihnen zurücktritt. Schlichter und besser als Christiana Krüger ihre Arbeit für die Kinder in dem Schlussteil ihres Buches: “Anregungen für Eltern und Erzieherinnen“ ausdrückt, kann man es nicht sagen: “Wir sollten einfach hinhören und beobachten, was sie interessiert und was sie bewegt.” Durch die Beiträge weiterer Autorinnen wird das Buch zu einem wertvollen Kompendium, das speziell für Eltern und Erzieher von hochbegabten Klein- und Vorschulkindern wichtige Informationen und Entscheidungshilfen bietet. Dies gilt sowohl für die Beobachtungen im Kindergarten von Monika Meyer und Hannelore Arlinghaus als auch für den Aufruf von Donata Elschenbroich: “Verwandelt Kindergärten in Labors, Ate liers, Wälder!” oder den Bericht aus der Schulpraxis : “Projektlernen im offenen Unterricht” von Hannelore und Helmut Zehnpfennig. Ganz besonders aber gilt es für die Ausführungen “Frühe Einschulung” von Dr. Annette Heinbokel, “Hoch begabte Mädchen” von Dr. Aiga Stapf, “Wahrnehmungsprobleme bei Hochbegabung” von Dr. med. Beate Lubbe und die Synoptische Darstellung der Beschlüsse der Bund-Länder-Kommission zur Begabungsförderung in Bezug auf vorzeitige Einschulung und Überspringen von Klassen. Hier kann man nachschauen, was in einem Bundesland gilt und was nicht, muss sich nicht mehr von rückständigen Schulleitern einreden lassen, es gäbe keine Rechtsgrundlage für vorzeitige Einschulung. Es gibt vielmehr in neun Ländern ein halbes Jahr “Kannzeit” (bis 31.12.), meist auch noch erweiterte Möglichkeiten; in zwei Ländern ein ganzes Jahr und in vier Ländern ist gar kein Mindestalter vorgesehen. Dort könnte also ein vierjähriges Kind durchaus eingeschult werden. Eltern, die für die Rechte ihrer Kinder gekämpft haben, wissen, wie hilfreich solche Informationen sind. Und wer jetzt ein Vorschulkind hat, egal wie begabt der kleine Mensch ist, kann von den Erfahrungen, Anregungen und geltenden Richtlinien, die in diesem Buch gesammelt sind, nur profitieren. Christiana
Krüger (Hrsg.) Lise Krämer Labyrinth |
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